Beschwerdemanagement
In einer Schule wirken unterschiedliche Personengruppen zusammen, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Aus unterschiedlichen Ansprüchen, Erwartungen und Zielen, aber auch aus problembehafteten Verhaltensweisen können Konflikte erwachsen.
Auch schulische Entscheidungen können Widerspruch hervorrufen, wenn sie für die Betroffenen nicht nachvollziehbar sind.
Deshalb gehören Konflikte und Beschwerden zum schulischen Alltag.
Mit einigen einfachen Verfahrensregeln können wir dazu beitragen, dass Konflikte zu lösen und Beschwerden abzuhelfen.
Miteinander – nicht über einander
Konflikte werden dort bearbeitet, wo sie auftreten.
Also sprechen wir miteinander. So werden viel schneller Lösungen erreicht.
Beschwerden und Konflikte unter Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler tragen ihre Beschwerden über andere Kinder bzw. Jugendliche zuerst ihrer Klassenleitung vor. Diese entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer weiteren betroffenen Lehrkraft, der Schulsozialarbeit oder des Beratungslehrerteams. Manchmal kann das Problem später im Klassenrat bearbeitet werden kann. Ebenso entscheidet die Klassenleitung, ob die Eltern einzelner Schülerinnen und Schüler oder auch die Schulleitung informiert werden sollen.
Gibt es schwierige Situationen in der Pause, ist erster Ansprechpartner die aufsichtführende Lehrkraft, in deren Ermessen die weiteren Schritte liegen.
In der Regel sollen Konflikte zwischen den Schülern zeitnah in einem Gespräch unter Moderation eines Mitglieds des Schulteams geklärt werden.
Um den schulischen Ablauf nicht unnötig zu stören, werden gravierende Konflikte mit körperlicher Gewalt zunächst dadurch deeskaliert, dass in der Regel alle unmittelbar Beteiligten von den Eltern abgeholt werden („Wer schlägt, geht“). Am Folgetag ist die erste Aufregung meist abgeklungen und wir können besonnen an einer Lösung arbeiten.
Beschwerden von Schülerinnen und Schülern über Lehrkräfte
Im Grundsatz gilt: Zunächst sollten die Schülerinnen und Schüler versuchen, eine direkte Klärung mit der Lehrkraft anzustreben.
Sollte keine Klärung möglich sein, ist zunächst die Klassenleitung oder eine der SV-Lehrkräfte Ansprechpartner. Auch die Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkräfte können vermitteln.
Ist auf dieser Ebene ebenfalls keine Einigung möglich, wird sich ein Schulleitungsmitglied einbringen. Grundsätzlich wird es dabei immer zuerst ein Gespräch mit allen Beteiligten geben – wir sprechen miteinander, nicht über einander.
Beschwerden von Eltern über Lehrkräfte
Bei Elternbeschwerden über Lehrkräfte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft selbst die erste Anlaufstelle. Oft handelt es sich um Missverständnisse, die sich mit einigen offenen Worten klären lassen.
Sollten sich Eltern zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die betreffende Lehrkraft verweisen.
Manchmal kann eine Mediation hilfreich sein. Dabei sollten zunächst weitere Lehrkräfte, Elternvertreter, die Schulsozialarbeit oder auch Kolleginnen oder Kollegen aus dem Beratungsteam hinzugezogen werden.
Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung einbezogen. Aber auch hier gilt: Miteinander sprechen – nicht übereinander.
Übergeordnete Dienststelle
In manchen Fällen kann eine Beschwerde nicht in der Schule gelöst werden. Dann können Eltern, Lehrkräfte oder die Schulleitung auch die übergeordnete Dienststelle einschalten. Das ist in unserem Fall die Bezirksregierung Detmold.
Dort gibt es drei verschiedene Zuständigkeiten:
| Schulfachliche Angelegenheiten | Dienstrechtliche Angelegenheiten | Schulrechtliche Angelegenheiten |
| Dezernat 42 Frau von Minden | Dezernat 47 Frau Effertz | Dezernat 48 Frau Spieker |
Keine Sorge: Wenn Sie Ihr Anliegen nicht einordnen können, wird Ihnen die jeweilige Ansprechperson gerne weiterhelfen.
