Elternmitarbeit
Als Eltern und Erziehungsberechtigte stehen Sie nach §42 Abs. 4 SchulG und den weiteren Vorschriften in der Pflicht, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, z.B.
– die Krankmeldung Ihres Kindes,
– die Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmaterialien,
– die Versorgung Ihres Kindes mit einem gesunden Frühstück
– die Kenntnisnahme und Bestätigung von Mitteilungen, Klassenarbeiten und Zeugnissen sowie
– die Teilnahme an Beratungs-, Entwicklungs- und Erziehungsgesprächen.
Sie haben aber auch viele Möglichkeiten, das Schulleben aktiv mitzugestalten.
In verschiedenen Gremien haben Sie die Gelegenheit, Ihr Mitwirkungsrecht auszuüben.
Die Klassenpflegschaft (Versammlung aller Eltern einer Klasse) tagt in der Regel einmal am Schuljahresanfang. Aus ihrer Mitte wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie eine Stellvertretung gewählt.
In der Schulpflegschaft kommen alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Auch dieses Gremium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden entsprechend mit Stellvertretung. Diese Person ist dann die gemeinsame Stimme aller Eltern der Schule.
Die Schulpflegschaft wählt außerdem Mitglieder mit Stimmrecht für die Schulkonferenz (höchstes Gremium in der Schule). Außerdem bestimmt sie Personen, die mit beratender Stimme an Fachkonferenzen und Teilkonferenzen (Ordnungsmaßnahmen) teilnehmen können.
Besonders wünschenswert ist auch eine Unterstützung des Fördervereins, der viele Angebote der Schule erst möglich macht. Er ist auf die Beiträge von Mitgliedern, aber auch auf tatkräftige Mithilfe angewiesen, u.a. auch über Sachspenden, Kuchenspenden, Transportangebote oder ähnliches.
Der Förderverein hilft der Schule immer dort, wo der Schulträger (die Stadt Bielefeld) nicht zuständig ist, z.B. bei Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen. Er unterstützt auch dort, wo die Schule nicht tätig werden darf, z.B. bei der wirtschaftlichen Trägerschaft des Schulkiosks.
Helfen Sie uns bitte, die Schule für Ihre Kinder noch erfolgreicher und lebenswerter zu machen!
