Schülerkrankmeldung

Ihr Kind ist krank? Dann informieren Sie uns bitte umgehend!
Rufen Sie morgens ab 7:30 Uhr im Sekretariat an (05205 879675-11).
Alternativ können Sie auch eine E-Mail schicken an: theodor-heuss-schule@bielefeld.de

Wenn Ihr Kind ohne Krankmeldung fehlt, machen wir uns natürlich Sorgen. Wir sind notfalls verpflichtet, eine Vermisstenmeldung bei der Polizei zu machen.

Wenn Ihr Kind gesund ist und die Schule wieder besucht, geben Sie ihm bitte unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung mit.
Sollten Sie dies einmal vergessen, erinnern wir Ihr Kind gerne daran.
Spätestens nach einer Woche können wir die Entschuldigung dann aber nicht mehr akzeptieren. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.
Unentschuldigtes Fehlen wirkt sich auf die Noten aus. Außerdem erscheinen unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis.

Bei längeren Fehlzeiten bitten wir um die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Auch bei Klassenarbeiten, Klassenfahrten oder ähnlichem kann eine solche Bescheinigung hilfreich sein, um etwaige Zweifel auszuräumen.
In begründeten Ausnahmen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen und sogar für einen gewissen Zeitraum eine Attestpflicht auferlegen.

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler länger oder häufiger unentschuldigt, müssen wir ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht einleiten. Besonders in Verbindung mit Ferienzeiten kann diese Strafe sehr hoch ausfallen (mehr als 1000 Euro pro Elternteil sind üblich!). Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien krank sein, gehen Sie bitte unbedingt zum Kinderarzt, um eine solche Forderung zu vermeiden.